
DORA-Informationsregister fristgerecht einreichen
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist am 17. Januar 2025 in Kraft getreten. Finanzunternehmen stehen nun vor der Aufgabe, die neuen Anforderungen umzusetzen. Ein zentraler erster Meilenstein ist die fristgerechte Einreichung des Informationsregisters bis zum 28. April 2025 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
DORA verpflichtet Finanzunternehmen, ein umfassendes Register über ihre Drittanbieter im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu führen. Dieses muss sämtliche vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Dienstleistern lückenlos dokumentieren.
Die größten Herausforderungen bei der Erstellung des DORA-Informationsregisters bestehen in der vollständigen Erhebung und Konsolidierung aller relevanten Daten. Oft erschweren verstreute oder unvollständige Datenquellen die Zusammenstellung der notwendigen Informationen. Zudem kann eine unzureichende Datenpflege in der Vergangenheit dazu führen, dass vorhandene Datensätze fehlerhaft oder nicht mehr aktuell sind. Ein weiteres Hindernis stellt der erhebliche Zeit- und Personalaufwand dar: Viele Unternehmen verfügen nicht über ausreichende interne Ressourcen, um die umfangreichen Anforderungen fristgerecht und in der geforderten Qualität zu erfüllen.
Herausforderungen bei der Erstellung des DORA-Informationsregisters:

Wir machen Ihr Informationsregister fristgerecht startklar!
Wir begleiten Ihr Institut bei der präzisen und fristgerechten Erstellung des DORA-Informationsregisters. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, relevante IKT-Drittanbieter zu identifizieren, die erforderlichen Daten korrekt zu dokumentieren und alle regulatorischen Vorgaben zuverlässig einzuhalten. Mit unserer Expertise meistern Sie die operativen Herausforderungen effizient – strukturiert, vollständig und pünktlich.
Unser Leitfaden zur Erstellung eines DORA-Informationsregisters:

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Kontaktieren Sie uns noch heute, und wir unterbreiten Ihnen kurzfristig ein maßgeschneidertes Angebot. Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Informationsregister vollständig, rechtskonform und fristgerecht bei der BaFin eingereicht wird.
Ihre Ansprechpartnerin:

Nadine Streufert
- Telefon: +49 172 4077921
- E-Mail: nadine.streufert@tekko.de